Bei der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben wird vor Erteilung einer Bankbürgschaft oder Abschluss einer Kautionsversicherung die Zahlungsfähigkeit des beantragenden Unternehmens geprüft. Es können einfache Bonitätsprüfungen oder andere bankübliche und branchenspezifische Verfahren gewählt werden, um das Kreditrisiko einer Entscheidung zu beurteilen. Aus dem Ergebnis der Prüfung ergeben sich Konsequenzen für die weitere Kreditlinie, die Kosten einer Bürgschaftserklärung und vom Unternehmen zu hinterlegende Sicherheiten.


