Im Rahmen einer Verpfändung wird den Beschäftigten zur Sicherung ihrer Ansprüche aus Arbeitszeitguthaben ein vertragliches Pfandrecht an Teilen eines Wertpapierdepots oder eines Investmentfonds (oder anderer Sicherheiten des Unternehmens) eingeräumt. Je nach Ausgestaltung der Verpfändungsvereinbarung kann dieses Pfandrecht variabel gestaltet sein, so dass die jeweils aktuelle Höhe der Zeitguthaben abgesichert ist.