Als Alternative zum einem externen Sicherungsfonds kommt eine interne Sicherung von Zeitkonten über eine gestreute Anlage, u. a. über Wertpapiere oder Aktienfonds, in Frage. Diese müssen sicher verwaltet und durch Verpfändungsvereinbarungen mit eindeutigen Pfandrechten zur Absicherung der ArbeitnehmerInnenansprüche belegt werden. Die Pfandrechte können als individuelle Einzelvereinbarungen mit allen anspruchsberechtigten ArbeitnehmerInnen geschlossen werden oder als Globalurkunde, in der alle ArbeitnehmerInnenrechte gepoolt werden. Es sollte dazu ein Treuhänder eingesetzt werden, vorzugsweise aus den Reihen der Arbeitnehmervertretung.