Die Insolvenzsicherung über Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapier- und Investmentfonds ist eine der gebräuchlichsten Formen der externen Sicherungsfonds. Die Finanzmittel fließen zunächst aus dem Unternehmen ab (Liquiditätsabfluss) und werden nach bestimmten Sicherheits- oder Wachstumskriterien angelegt. Der Arbeitgeber bleibt Eigentümer der erworbenen Wertpapiere und Finanzanlagen. Die Rechte der ArbeitnehmerInnen werden über Pfandrechte abgesichert, die jedem/jeder Einzelnen gegenüber beurkundet werden oder als Globalurkunde ausgestaltet sind, bei der die Rechte der Beschäftigten durch einen Treuhänder wahrgenommen werden.


