Der Annahmeverzug ist ein von der Arbeitsrechtslehre entwickelter Begriff, der sich auf Tatbestände bezieht, in denen eine verabredete Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer/innen nicht erbracht werden kann, ohne dass diese dafür die Verantwortung übernehmen müssen. Häufigster Fall ist die Betriebsstörung. Der Arbeitgeber trägt in solchen Fällen das Betriebsrisiko und die Arbeitnehmer/innen behalten ihren Anspruch auf Vergütung bzw. auf Gutschrift der ursprünglich angesetzten Arbeitszeit. Die Regeln des Annahmeverzugs sind in der Rechtsprechung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 615) entwickelt worden.
Weitere Informationen:
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Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/bgb/
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Paragraf 615: http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html


