Der Annahmeverzug ist ein von der Arbeitsrechtslehre entwickelter Begriff, der sich auf Tatbestände bezieht, in denen eine verabredete Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmer/innen nicht erbracht werden kann, ohne dass diese dafür die Verantwortung übernehmen müssen. Häufigster Fall ist die Betriebsstörung. Der Arbeitgeber trägt in solchen Fällen das Betriebsrisiko und die Arbeitnehmer/innen behalten ihren Anspruch auf Vergütung bzw. auf Gutschrift der ursprünglich angesetzten Arbeitszeit. Die Regeln des Annahmeverzugs sind in der Rechtsprechung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 615) entwickelt worden.