Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe, die Rücksicht auf den besonderen Zustand einer werdenden oder stillenden Mutter nimmt. Es 

hinsichtlich solcher Arbeiten, von denen erfahrungsgemäß nachteilige Wirkungen auf eine Schwangerschaft ausgehen.

Siehe auch Mutterschutzrichtlinienverordnung.