Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe, die Rücksicht auf den besonderen Zustand einer werdenden oder stillenden Mutter nimmt. Es
- begrenzt die zulässigen Höchstarbeitszeiten, Nacht- und Wochenendarbeit,
- sieht besondere Stillzeiten vor und
- enthält eine Reihe mutterschaftsrechtlicher Beschäftigungsverbote.
hinsichtlich solcher Arbeiten, von denen erfahrungsgemäß nachteilige Wirkungen auf eine Schwangerschaft ausgehen.
Siehe auch Mutterschutzrichtlinienverordnung.


