Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt Rahmenbedingungen für die gewerbliche Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren und jugendlichen ArbeitnehmerInnen ab 15 Jahren. 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen

  • eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden,
  • eine Festlegung erweiterter Pausenzeiten,
  • eine Begrenzung der täglichen Schichtzeit,
  • die Fünf-Tage-Woche,
  • eine Mindestfreizeit von 12 Stunden,
  • eine Erhöhung des Jahresmindesturlaubs,
  • eine Nachtarbeitsruhe von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie
  • für Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit wesentlich engere Grenzen als bei erwachsenen ArbeitnehmerInnen.