Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt Rahmenbedingungen für die gewerbliche Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren und jugendlichen ArbeitnehmerInnen ab 15 Jahren.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Jugendlichen
- eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden,
- eine Festlegung erweiterter Pausenzeiten,
- eine Begrenzung der täglichen Schichtzeit,
- die Fünf-Tage-Woche,
- eine Mindestfreizeit von 12 Stunden,
- eine Erhöhung des Jahresmindesturlaubs,
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eine Nachtarbeitsruhe von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie
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für Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit wesentlich engere Grenzen als bei erwachsenen ArbeitnehmerInnen.


