Die Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer ist im Arbeitszeitgesetz geregelt (§3 ArbZG) und darf 10 Stunden nicht überschreiten. Einige Tarifverträge sehen abweichende Regelungen der Höchstarbeitszeit vor, die aber in jedem Fall nicht hinter die gesetzlichen Regelung zurückfallen dürfen.


