Das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 regelte grundlegende Bedingungen von Teilzeitarbeit, Abrufarbeit, Job-Sharing und zu befristeten Arbeitsverträgen.
Es ist seit dem 1.1.2001 durch das sogenannte , das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ersetzt worden.