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ZeitWörter | Beschäftigungsförderungsgesetz

Das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 regelte grundlegende Bedingungen von Teilzeitarbeit, Abrufarbeit, Job-Sharing und zu befristeten Arbeitsverträgen.

Es ist seit dem 1.1.2001 durch das sogenannte , das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ersetzt worden.

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