Unter Betriebsverfassung wird der rechtliche und institutionelle Rahmen verstanden, in dem die Wahrnehmung von ArbeitnehmerInteressen in der Bundesrepublik Deutschland innerbetrieblich organisiert wird.
Die rechtlichen Eckwerte können aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1972 abgeleitet werden. Die für das Jahr 2001 vorgesehene Neufassung des Betriebsverfassunggesetzes konnte hier noch nicht berücksichtigt werden.


