Die Bildschirmarbeitsverordnung wurde 1996 im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes erlassen. Grundlage ist die europäische Richtlinie für den Arbeitsschutz, die die nationalen Gesetzgeber veranlasste, entsprechende nationale Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Die Bildschirmarbeitsverordnung regelt erstmalig gesetzlich den Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes. Mit ihrer Hilfe lässt sich im Betrieb Prävention von Beschwerden und arbeitsbedingten Erkrankungen ausreichend verwirklichen. Mögliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit werden umfassend betrachtet, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungen sind mit einbezogen.