Das Bundeserziehungsgeldgesetz soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern bei der Betreuung ihres Kindes zu unterstützen.
Der Begriff Erziehungsurlaub erlangt durch das neue Bundeserziehungsgeldgesetz eine neue Bedeutung. Beide Eltern können jetzt ganz oder zeitweise gemeinsam Elternzeit nehmen (bis zum 3. Geburtstag des Kindes). Sowohl der Vater als auch die Mutter können während des Erziehungsurlaubes bis zu je 30 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch können Eltern, die in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, ihre Arbeitszeit reduzieren (Teilzeitgesetz). Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr des Erziehungsurlaubs auf die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.