Nach dem Bundesurlaubsgsetz steht jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin ein Urlaub von mindestens 24 Werktagen pro Jahr zu. Dieses gilt auch für HeimarbeiterInnen und arbeitnehmerähnliche Personen. Jugendliche (JArbSchG) und Schwerbehinderte (SchwbG) haben zusätzliche Urlaubsansprüche, in einigen Bundesländern auch politisch Verfolgte.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.


