Das Heimarbeitsgesetz schützt HeimarbeiterInnen ähnlich wie ArbeitnehmerInnen oder sogar noch stärker und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass HeimarbeiterInnen selber kaum fähig sind, ihre Interessen organisiert zu vertreten. In vielen arbeitsrechtlichen Vorschriften sind HeimarbeiterInnen darüberhinaus den ArbeitnehmerInnen gleichgestellt. Nach dem Heimarbeitsgesetz müssen Heimarbeitsausschüsse errichtet werden, in denen VertreterInnen der Auftraggeber und der Beschäftigten sowie der zuständigen Arbeitsbehörde die Verteilung der Arbeit, die Festsetzung von Entgelten, das Zustandekommen eines Tarifvertrages u. a. beraten und beschließen.


