Ursprünglich hatte das Lohnfortzahlungsgesetz die Lohnfortzahlung für ArbeiterInnen im Krankheitsfall geregelt. Seit 1994 gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz für ArbeiterInnen und Angestellte.
Vom Lohnfortzahlungsgesetz ist folgendes übrig geblieben: In kleinen Unternehmen (mit nicht mehr als 20 ArbeitnehmerInnen) werden den Arbeitgebern von den zuständigen Krankenkassen die Kosten für die Lohnfortzahlung im Fall von Krankheit oder Mutterschutz zu 80 oder 100 % erstattet.


