Bei Abrufarbeit werden die flexiblen Arbeitseinsätze der betreffenden Arbeitnehmer/innen (teilweise) nicht im Vorhinein nach der Lage und der Dauer geplant, sondern sie erfolgen relativ kurzfristig "auf Abruf". Dies ist eine zwar rechtlich - innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen - grundsätzlich zulässige, aber sozial häufig problematische Einsatzform. In der betrieblichen Praxis wird vermehrt darauf zurückgegriffen.