Der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer in der BRD ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Darüberhinaus sehen viele Tarifverträge weitergehende Urlaubsansprüche vor, die in der Regel bis zu 30 Werktagen oder 6 Wochen im Jahr reichen. Wenn kein Tarifvertrag gilt, kann auch der Arbeitsvertrag Urlaubsansprüche vorsehen.


