Teilzeitarbeit ist jede Art von Beschäftigung, die von der definierten Arbeitszeitdauer her unterhalb des Niveaus der tariflichen oder betriebsüblichen Vollzeitarbeit angesiedelt ist. Die Definition der Arbeitszeitdauer findet üblicherweise durch einzelvertragliche Vereinbarung (siehe auch Arbeitsvertrag) statt, allerdings ist es auch möglich, dass im Rahmen von betrieblichen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung für alle ArbeitnehmerInnen die Arbeitszeitdauer kollektiv unter die Schwelle der Vollzeitarbeit abgesenkt wird (siehe auch Mobilzeit).


