Rufbereitschaft ist die Zeit, in der die ArbeitnehmerInnen - z. T. zusätzlich zu ihrer tariflichen oder arbeitsvertraglichen Arbeitszeit - sich zu Hause oder an einem von ihnen gewählten Ort bereithalten und erreichbar sind, um nach Aufforderung die Arbeit aufnehmen zu können. Der Abruf führt zu einem Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft.


