Reisetätigkeit ist die ganztägige Abwesenheit von MitarbeiterInnen, die außerhalb des Betriebes Arbeitsleistungen erbringen bzw. an Besprechungen, Fortbildungen oder ähnlichen Maßnahmen teilnehmen. Die Dienstreise kann vom Betriebssitz oder von der Wohnung des/der MitarbeiterIn angetreten werden.