Samstagsarbeit

Dem Samstag kommt als ein Wochentag bzw. Arbeitstag eine eigenständige Geschichte sowie eine selbständige Kultur seines Gebrauchs und seiner Regelungsstrukturen zu (Rinderspacher 1999). Während das Arbeitszeitrecht und auch das Urlaubsrecht üblicherweise von einer Arbeitswoche mit sechs "Werktagen" ausgehen, bei der nur der Sonntag einen gesonderten Status hat, sehen die meisten Tarifverträge eine Arbeitsverteilung auf fünf Arbeitstage vor. Der Samstag gilt danach (in den meisten Wirtschaftsbereichen) nicht als regulärer Arbeitstag.

Insbesondere seit der DGB-Kampagne aus den 50er Jahren „Samstags gehört Vati mir" gilt der Samstag als Teil des Wochenendes und nicht als regulärer Arbeitstag. Ausnahmen bilden Dienstleistungsbranchen, in denen Samstags üblicherweise gearbeitet wird wie Einzelhandel oder Friseurhandwerk. Darüber hinaus wird üblicher weise in jenen Branchen Samstags gearbeitet, in denen ohnehin eine durchgehende Betriebsbereitschaft über das gesamte Wochenende hinweg sichergestellt werden muss (z.B. Verkehr, Öffentliche Versorgung, Gastronomie, Prozess-Industrien).

Meistens war der Samstag auch in der Industrie nie völlig arbeitsfrei, sondern häufig wurden hier von Instandhaltungsspezialisten Wartungsarbeiten durchgeführt. Ansonsten wurde bei guter Auftragslage der Samstag gerne als zusätzlicher Arbeitstag für Sonderschichten genutzt, die mit Mehrarbeitszuschlägen vergütet wurden.

Die in den letzten Jahren stärker aufkommende Debatte über die Nutzung des Samstags als Regelarbeitstag hat also zwei Dimensionen:

  • Führt die Nutzung des Samstags als Arbeitstag zu einer Einschränkung der kulturellen Qualität, weil dadurch
    • sportliche (z.B. Fussball)
    • kulturelle (Kino, Theater)
    • soziale (Feste, Geburtstagsfeiern, Verwandtenbesuche)
      Nutzungsmöglichkeiten und Aktivitäten eingeschränkt werden?
  • Führt der Wegfall der Zuschläge für Sonderarbeitszeiten am Samstag zu einer kostengünstigen Ausweitung der Betriebsnutzungskapazitäten der Unternehmen bei gleichzeitiger Verschlechterung der Freizeitqualität und Reduzierung der Einkommenschancen der Beschäftigten?

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