Unter Kurzarbeit wird eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit bei entsprechender Minderung der Vergütung verstanden. Sie wird aus betrieblichen Gründen wie etwa Auftragsmangel eingesetzt, wenn durch eine vorübergehende Einschränkung der Betriebstätigkeit im ganzen Betrieb oder in einzelnen Bereichen die Produktions-, Betriebs- und/oder Personalkosten gesenkt werden können. Häufig ist die Durchführung von Kurzarbeit daran gekoppelt, dass das Arbeitsamt nach den Bestimmungen des SGB III einen Zuschuss zu den reduzierten Vergütungen zahlt.