Der Jahresarbeitszeitvertrag unterscheidet sich von gewöhnlicher Teilzeitarbeit dadurch, dass ein festes Arbeitszeitvolumen nicht wöchentlich oder monatlich vereinbart wird, sondern als Jahresarbeitszeitbudget, meistens im Rahmen von abrufbaren Arbeitskontingenten variabel über eine besonders lange Planperiode verteilt.
Jahresarbeitszeitverträge wurden erst mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 ermöglicht. Ein solcher Vertrag ist individualrechtlich begründet und ermöglicht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine flexible Verteilung des vereinbarten (Teilzeit-) Stundenvolumens. Auf kollektivrechtlicher Ebene entspicht diesem Konzept die Jahresarbeitszeitregelung oder das Arbeitszeitkonto.


