Jahresarbeitsregelungen werden über Betriebsvereinbarungen oft in Betrieben angewandt, deren Auslastung aufgrund von konjunkturellen oder saisonalen und jahreszeitlichen Einflüssen in längerfristigen Zeiträumen schwankt. Bei langfristig und kollektivrechtlich vorausgeplanter schwankender Arbeitszeitverteilung spricht man manchmal auch von Planarbeitszeiten oder Arbeitszeitkorridoren, bei einer stärker individuellen Einsatzsteuerung eher vom Modell des Arbeitszeitkontos.
Auf einzelvertraglicher Ebene entspricht dem der Jahresarbeitszeitvertrag im Rahmen von Teilzeitarbeitsverhältnissen.


