Mit einer Insolvenzsicherung treffen die Betriebsparteien langfristig Vorkehrungen gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Die Absicherung von Zeitguthaben ist mit dem Flexi-Gesetz von 1998 vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden. Besonders wichtig ist die Sicherung von langfristigen Zeitkonten, Wertguthaben und Blockfreizeitregelungen bei Altersteilzeit.
Siehe auch Treuhänder.


