Das Datenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist in den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, zunehmend aber auch in besonderen Gesetzen geregelt.
Grundlage des gesamten Datenschutzrechtes ist das Grundrecht auf Datenschutz.
Das Grundrecht auf Datenschutz ist das Recht des oder der Einzelnen, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner/ihrer persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Informationelles Selbstbestimmungsrecht). Einschränkungen dieses Rechts bedürfen eines Gesetzes. Sie sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.


