Bereitschaftsdienst ist durch Dienste gekennzeichnet, die über die normale
Arbeitszeit hinaus geleistet werden und in denen die
ArbeitnehmerInnen kurzfristig abrufbar sein müssen. Sie können zwar über diese Zeit frei verfügen, soweit kein Einsatzabruf erfolgt, aber ihre räumliche Bewegungsfreiheit ist auf das Betriebsgelände eingeschränkt.