Zuschläge werden für besondere Erschwernisse in der Arbeit oder für belastende Arbeitszeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit gewährt. Sie können als Zeitzuschläge in einem Arbeitszeitkonto verbucht werden oder am Monatsende als Entgeltzuschläge abgerechnet und ausgezahlt werden. Eine Form solcher Zuschläge entsteht bei Mehrarbeit und Überstunden.
Für die jeweilige Anspruchsgrundlage und die Höhe solcher Zuschläge oder Zulagen gelten unterschiedliche tarifliche Bestimmungen. Zuschlagsregelungen sind aber üblich für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und manchmal auch für Samstagsarbeit, Spätschichten (Einzelhandel: Spätöffnungszeiten) und Wechselschichtdienst.