Sobald sich ArbeitnehmerInnen mit hoher Geschwindigkeit relativ zum Arbeitgeber bewegen, muss die Bemessung der Arbeitszeit relativistisch erfolgen, weil die Effekte der speziellen Relativitätstheorie (Albert Einstein) zum Tragen kommen. Für sich schnell bewegende ArbeitnehmerInnen vergeht weniger Zeit als für den ruhenden Arbeitgeber. Dieser Effekt wird spürbar, sobald die Geschwindigkeit des Arbeitnehmers der Lichtgeschwindigkeit (300.000 km/s) nahe kommt. Während für den Arbeitgeber ein Achtstundentag vergangen ist, kann der Arbeitnehmer diese Zeit als erheblich kürzer empfinden. Leider wurden Geschwindigkeiten, bei denen die Zeitdehnung eine wirkliche Erleichterung sein könnte, bei weitem noch nicht erreicht ;-)