Durch die Mutterschutzrichtlinienverordnung wird das Mutterschutzgesetz ergänzt. Damit wird der Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen speziell hinsichtlich der Frauenbeschäftigung verpflichtet. Dazu kann auch eine Prüfung der Arbeitszeitbedingungen gehören.


