Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Computersystemen und systematisch geordneten Akten in Deutschland. Es ist zuletzt im Jahr 1974 novelliert worden.
Zweck des Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Es gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
- öffentliche Stellen des Bundes,
- öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
- Bundesrecht ausführen oder
- als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
- nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.
Siehe auch: Datenschutz und Datenschutzrecht.


