Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Computersystemen und systematisch geordneten Akten in Deutschland. Es ist zuletzt im Jahr 1974 novelliert worden.
Zweck des Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Es gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
Siehe auch: Datenschutz und Datenschutzrecht.