Springerregelungen sind organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass im Falle des Ausfalls einzelner MitarbeiterInnen die Arbeitsfunktionen besetzt bleiben. Besondere Bedeutung haben solche Vorkehrungen bei Dienstleistungen, von denen andere Menschen abhängig sind und bei technischen Anlagen, die kontinuierlich betrieben oder beaufsichtigt werden müssen. Vertretungsbedarf kann vor allen durch roulierende Pausengewährung entstehen und durch kurzfristig eintretende Arbeitsversäumnisse und Krankheitsfälle.

Die Vertretungsfähigkeit kann durch MitarbeiterInnen anderer Abteilungen hergestellt werden, die dafür abgestellt werden, durch gesonderte Einsatzteams (Springerdienste) oder durch Mehrstunden der Restbesatzung und den Freizeit-Abruf von MitarbeiterInnen, die gerade nicht zum Einsatz eingeteilt sind. Durch besondere Arbeitszeitmodelle kann ein häufiger auftretender Ersatzbedarf systematisch vorausgeplant werden durch sogenannte Hintergrundtage, Einsatzschichten oder Stand-By-Dienste.