Das Arbeitszeit- und Beschäftigungsmodell Volkswagen
Das Instrument "Betriebliches Bündnis für Arbeit" wurde erstmalig im Jahre 1993 unter dem Namen "VW-Modell in der Öffentlichkeit bekannt. Die Volkswagen AG und die IG Metall hatten seinerzeit die Vier-Tage-Woche vereinbart. Sie wollten damit Arbeitsplätze sichern. Die betriebliche Regelarbeitszeit wurde zum 1. 1. 1994 von 36 auf 28,8 Wochenstunden verkürzt, um in Zeiten massiver Produktionsumstellungen und Produktivitätssteigerungen den Abbau von Arbeitsplätzen an den verschiedenen Werksstandorten zu vermeiden oder zeitlich zu strecken. VW garantierte, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Die Beschäftigten verzichteten auf durchschnittlich 10,5 Prozent des jährlichen Bruttogehalts. Durch diesen Tarifvertrag sind rund 28.000 Arbeitsplätze gesichert worden. Die Beschäftigtenzahlen bei VW sind seitdem annähernd konstant geblieben.
Mehr dazu in dem Buch: Modellwechsel, Die IG Metall und die Viertagewoche bei VW (Peters 1994).
Beschäftigungssicherung per Tarifvertrag
Auch mehrere Tarifverträge bieten inzwischen den Betriebsparteien die Möglichkeit an, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung (zeitlich befristet) die betriebsübliche Arbeitszeit unter das Niveau der tariflichen Regelarbeitszeit zu senken und diese unregelmäßig zu verteilen, wenn darüber Arbeitsplätze im Unternehmen gesichert oder geschaffen werden können.
Die Tarifverträge der Metallindustrie etwa bieten (regional unterschiedlich gestaltet) die Möglichkeit, einerseits die Arbeitszeit jahreszeitlich schwankend zu verteilen, andererseits aber auch zum Zwecke der Beschäftigungssicherung zu verkürzen, wenn dafür keine Kündigungen erfolgen. Bevor wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten einzelne Arbeitnehmer entlassen werden, können Belegschaften und Unternehmen in der Metallindustrie den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung nutzen. Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren schriftlich die Einzelheiten, nach denen vorgegangen wird. Die Arbeitszeit kann für alle oder einen Teil der Beschäftigten wird - je nach Tarifgebiet - auf 29 bis 32 Stunden abgesenkt werden. Die Beschäftigten mit kürzeren Arbeitszeiten bekommen entsprechend weniger Einkommen. Um jedoch das Monatseinkommen konstant zu halten, können Weihnachts- und Urlaubsgeld auf das monatliche Entgelt umgelegt werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Nach Angaben der IG Metall sind in der Metallindustrie durch derartige Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung seit 1994 mehrere zehntausend Arbeitsplätze erhalten worden.

Betriebliche Vereinbarungen zur Standortsicherung
Mittlerweile sind in vielen Unternehmen Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung abgeschlossen worden. Solche betriebliche Bündnisse für Arbeit können unterschiedlichste Formen und Inhalte aufweisen, sehen aber meistens die Sicherung von Arbeitsplätzen in Verbindung mit flexibleren Arbeitszeitmodellen und einer Steigerung der Produktivität vor. (Siehe dazu Beispiel)
Es gibt solche Modelle, die ausdrücklich mit Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft als Haus- oder Firmentarifvertrag gestaltet wurden. Sie können auch als Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene (zwischen Konzern-/Unternehmensleitung und Konzern-/Gesamtbetriebsrat oder für einzelne Betriebe und Betriebsteile zwischen Werksleitung und Betriebsrat abgeschlossen sein.
Vereinbarungen zur Arbeitszeitverlängerung fragwürdig
Rechtlich und politisch umstritten sind betriebliche Vereinbarungen, bei denen die betriebsübliche Arbeitszeit über das tarifliche Niveau hinaus erhöht wird, um damit die Standortqualität eines Betriebes zu verbessern. Arbeitsgerichte haben in den letzten Jahren den Gewerkschaften ein verbandspolitisches Klagerecht gegen derartige Vereinbarungen eingeräumt und die Regelungen selber für unwirksam erklärt, weil damit in die Tarifhoheit eingegriffen und der Regelungsvorbehalt nach §77 BetrVG verletzt wird.


