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Arbeitszeitmodelle | Beschäftigung | Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit

als Instrument der Beschäftigungsförderung

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Teilzeitarbeit kann durch einen prozentualen Anteil an der Vollarbeitszeit definiert werden (z.B. 80%, 70%, 60%, 50% ... ) oder durch die Festlegung einer durchschnittlich wöchentlich zu erbringenden Stundenzahl (z.B. 32 Std., 28 Std., 25 Std. 20 Std. ... )

Was als "betriebsübliche Vollzeitarbeit" gilt, muß unter Beachtung des Tarifvertrages von den Betriebsparteien vereinbart werden. Wird diese Bezugsgröße verändert, durch tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzungen oder durch betriebliche Verabredungen (Betriebliche Bündnisse für Arbeit), so müssen die Konsequenzen für die Teilzeitbeschäftigung geprüft werden.

Für die Ausgestaltung von Teilzeitarbeit sollten drei Grundsätze beachtet werden:

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