Modelle für eine variable Verteilung der Lebensarbeitszeit

Lebensphasen und Arbeitszeitbedarf

Unterschiedlich lange Phasen von Voll-Arbeit und Weniger-Arbeit können von den Beschäftigten selber gewählt und für Lernen, Erziehung oder einfach für schöpferische Pausen (Sabbaticals) eingesetzt werden.

/Homepage/Alt_ZeitArchiv/ZeitMedien/Grafiken/Zeitbausteine/Grundmodelle/Urlaub1.gif

 

Ein solche Option (häufig auch als Wahlarbeitszeit bezeichnet) kann darin liegen, dass die individuelle Wochenarbeitszeit für eine bestimmte Zeitspanne (bei verringertem Entgelt) herabgesetzt wird. Aus der Differenz zwischen der geschuldeten (und bezahlten) Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten (Mehr-)arbeitszeit entsteht ein planmäßig aufgebautes Zeitguthaben, das als Langzeitkonto geführt wird. In bestimmten zu vereinbarenden Zeiträumen führt dies zu einer Freistellungsphase, in der die betreffende Person sich für einen (über den „normalen“ Urlaub hinausreichenden) längeren Zeitraum einem selbst gesteckten persönlichen Ziel oder einer anspruchsvollen sozialen oder gesellschaftlichen Aufgabe widmen kann. 

Dabei wird auch darüber nachgedacht, langfristige Zeitguthaben zu ermöglichen, die später einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erleichtern. Altersteilzeitregelungen (mit oder ohne Blockfreizeit) sind eine spezifische Form eines solchen Lebensarbeitszeitmodells.

Familienphase, Elternzeit, Erziehungsgeld

/Homepage/Alt_ZeitArchiv/ZeitMedien/Grafiken/Zeitbausteine/Grundmodelle/Elternzeit.gif

 

 

Eine Nutzung von Teilzeitarbeit kann auch in engem Bezug zu Erziehungsaufgaben stehen. Die Förderung von Teilzeitarbeit durch die Bundesregierung verfolgt die beiden Ziele

  • Beschäftigungsimpulse durch Arbeitsumverteilung auszulösen und
  • mehr Chancengleichheit von Männdern und Frauen am Arbeitsmarkt zu erreichen.

Die Neuregelung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Elternzeit) seit dem 1.1.2001 soll eine gleichberechtigte Verteilung von Erziehungsverantwortung zwischen den beiden Elternteilen fördern.

Sie können hier (unter Vertiefung) mehr über die neu geregelten Rahmenbedingungen von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld erfahren.