Tarifliche Arbeitszeitverkürzung
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Seit etwa zwei Jahrzehnten gab es hier Bemühungen der Gewerkschaften, die bisher übliche 40-Stunden-Woche durch tarifliche Arbeitszeitverkürzungen zu unterschreiten und damit einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. In den großbetrieblich strukturierten Industriebranchen sind diese Maßnahmen wirkungsvoller gewesen als in den weniger durch Tarifverträge gebundenen kleinbetrieblichen Handwerks- und Dienstleistungsbereichen. In den Tarifbereichen der Metall- und Elektroindustrie und auch im Druckgewerbe gilt seit Mitte der 90er Jahre eine Regel-Wochenarbeitszeit von 35 Stunden, im Handel üblicherweise 37,7 Stunden und im öffentlichen Dienst 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit.
Mit der deutschen Einigung sind in den ostdeutschen Betrieben und Unternehmen vielfach ausgehend von einem höheren Niveau der Wochenarbeitszeit branchenspezifisch die im Tarifsystem der Bundesrepublik Deutschland üblichen Sozialstandards übertragen worden. Dabei liegt heute in den fünf neuen Bundesländern die tarifvertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit in der Regel oberhalb der vergleichbaren Standards in den westdeutschen Tarifbereichen.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und über das Tarifvertragsgesetz ist die Tarifautonomie der Sozialpartner abgesichert: der Gesetzgeber nimmt auf die gesellschaftliche Gestaltung des Normalarbeitszeitstandards keinen Einfluss. Die Situation in unserem Nachbarland Frankreich ist grundlegend anders: dort werden die wichtigsten Eckwerte von Arbeitsverhältnissen wie die Arbeitszeit und der Mindestlohn durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
Gesetzliche Arbeitszeitverkürzung
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Mit ihrem Amtsantritt hat die Regierung unter Ministerpräsident Jospin ein Programm zur Einführung der 35-Stunden-Woche in Frankreich vorgelegt, das, abgesichert durch entsprechende Gesetze, bis zum Jahre 2002 in mehreren Stufen diesen neuen Standard der Regelarbeitszeit in allen französischen Unternehmen durchsetzen soll, auch in kleinen Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Das dahinterstehende Ziel eines Abbaus von Arbeitslosigkeit wird begleitet von einem Programm zur Flexibilisierung von Organisationsabläufen und Arbeitszeitmodellen in den Unternehmen. Die Sozialpartner haben in den einzelnen Wirtschaftsbereichen weitgehende Freiheiten, wie sie die 35-Stunden-Woche betriebsspezifisch umsetzen. Die Regierung gewährt finanzielle Unterstützung für diejenigen Unternehmen, die mit der Arbeitszeitverkürzung nachweisbar neue Arbeitsplätze schaffen und sie gleicht teilweise die finanziellen Einbußen aus, die für die Beschäftigten mit der Arbeitszeitverkürzung verbunden sein können.