Mit dem Begriff Fehlzeiten oder auch Ausfallzeiten werden zusammenfassend Abwesenheiten wie z. B. Urlaub, Krankheit, Dienstgänge und Dienstreisen, Pausenzeiten oder unbegründete Abwesenheitszeiten bezeichnet.
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Die Erfassung von Fehlzeiten wird nicht wie bei der Erfassung der Anwesenheitszeit durch die MitarbeiterInnen selbst vorgenommen, sondern Abwesenheiten müssen in den meisten Fällen durch die Eingabe von Fehlgründen und Zeiträumen definiert werden. Dies ist mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand für die Zeitwirtschaft verbunden. |
Nachdem geklärt ist, ob die Fehlzeit begründet oder unbegründet ist und mit welcher Begründung (z. B. Dienstreise) erfolgt eine Bewertung, d. h. die "Fehlzeit" wird in diesem Beispiel mit einer Zeitgutschrift verbucht. Die Höhe der Zeitgutschrift wird in der Regel von der tariflichen Tagessollzeit abhängen, doch kann es hier auch Ausnahmen geben. Um beispielsweise bei der Dienstreise auch die Reisezeit berücksichtigen zu können, könnte die Zeitgutschrift an den Reisetagen auch 10 Stunden betragen. Wie die Regeln für die Bewertung von Fehlzeiten aussehen soll, muss daher unter Berücksichtigung tariflicher und geseztlicher Vorgaben genau festgelegt werden. Einen Überblick über mögliche Fehlzeiten liefert folgende Aufzählung:
